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Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 entsprechend den neuesten Angaben der Mitgliedstaaten für die zuständigen Behörden und der Anschrift der Europäischen Kommission zu aktualisieren.
Es ist auch angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 anhand der jüngsten von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben zu den zuständigen Behörden und der…
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.