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Es ist auch angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 anhand der jüngsten von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben zu den zuständigen Behörden und der geänderten Anschrift für Notifikationen an die Kommission anzupassen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 entsprechend den neuesten Angaben der Mitgliedstaaten für die zuständigen Behörden und der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 ist daher entsprechend zu ändern —
Die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sollte entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 349/2005 sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.