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Um Verwaltern eines qualifizierten Risikokapitalfonds hinsichtlich der Anlagepolitik und des Liquiditätsmanagements ihres qualifizierten Risikokapitalfonds ein gewisses Maß an Flexibilität zu bieten, sollte Handel, zum Beispiel mit Anteilen oder Beteiligungen an nicht qualifizierten Portfoliounternehmen oder dem Kauf nicht qualifizierter Anlagen, bis zu einer Obergrenze von 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten Kapitals erlaubt werden.
besicherte und unbesicherte Darlehen, die von dem qualifizierten Risikokapitalfonds einem qualifizierten Portfoliounternehmen gewährt werden, an dem der…
entgegen Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass beim Erwerb von anderen Vermögenswerten als qualifizierten Anlagen höchstens 30 Prozent des…
nicht mehr als 30 % seines aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die…
Im Einklang mit dem Ziel, die von dieser Verordnung erfassten Organismen für gemeinsame Anlagen genau zu bestimmen und schwerpunktmäßig die Kapitalbeschaffung…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Risikokapitalfonds nicht zum Entstehen von Systemrisiken beitragen und sich bei ihren Investitionstätigkeiten auf die…
Im Einklang mit dem Ziel, die von dieser Verordnung erfassten Organismen für gemeinsame Anlagen genau zu bestimmen und schwerpunktmäßig die Kapitalbeschaffung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.