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Um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „EuVECA“ für Anleger in der gesamten Union zuverlässig und leicht erkennbar ist, sollten nur Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, die die in dieser Verordnung festgelegten einheitlichen Qualitätskriterien erfüllen, beim unionsweiten Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds die Bezeichnung „EuVECA“ verwenden dürfen.
Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, die die Anforderungen dieses Kapitels erfüllen, dürfen beim Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds in…
In dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen an und Bedingungen für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt, die für den…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Risikokapitalfonds schafft und deren Verwaltern, die in der Union…
Allerdings sollten Risikokapitalfondsverwalter, die gemäß dieser Verordnung registriert sind und deren von ihnen verwaltete Vermögenswerte insgesamt später den…
Es ist erforderlich, gemeinsame Rahmenbedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „EuVECA“ für qualifizierte Risikokapitalfonds zu schaffen, indem…
Um die Integrität der Bezeichnung „EuVECA“ zu schützen, sollten Qualitätskriterien hinsichtlich der Organisation von Verwaltern eines qualifizierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.