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Damit die qualifizierten Risikokapitalfonds ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten entstehenden potenziellen Risiken abzudecken, sollten einheitliche, verhältnismäßige Anforderungen festgelegt werden, denen zufolge Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds ausreichende Eigenmittel vorhalten müssen. Diese Eigenmittel sollten so bemessen sein, dass dadurch die Fortführung und die ordnungsgemäße Verwaltung des qualifizierten Risikokapitalfonds sichergestellt sind.
Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds verfügen jederzeit über ausreichende Eigenmittel und setzen jederzeit angemessene und geeignete personelle und…
Damit die qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Risikokapitalfonds ein eigenes, erkennbares Profil haben, das ihrem Ziel angemessen ist, sollten einheitliche Regeln für…
Aus Gründen des Anlegerschutzes ist sicherzustellen, dass die Vermögenswerte von qualifizierten Risikokapitalfonds ordnungsgemäß bewertet werden. Deshalb…
Um die Integrität der Bezeichnung „EuVECA“ zu schützen, sollten Qualitätskriterien hinsichtlich der Organisation von Verwaltern eines qualifizierten…
Ein qualifizierter Risikokapitalfonds sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.