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Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme in Frage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Liste aufgenommen. Außerdem sind sie laut Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (nachstehend „Agentur“ genannt) vom 20. Dezember 2011 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 prioritär in deren Anhang XIV aufzunehmen. Daher sollten diese Stoffe in diesen Anhang aufgenommen werden.
Die vorstehenden Stoffe sind laut Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur vom 1. Juni 2009 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorrangig…
Die vorstehenden Stoffe sind laut Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur vom 17. Dezember 2010 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006…
Für jeden in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Stoff, den der Antragsteller weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will, sollte…
Für jeden in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Stoff, den der Antragsteller weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will, sollte…
Einige Mitgliedstaaten haben um Aufnahme weiterer Wirkstoffe in Anhang IV gebeten. Es wurden Informationen vorgelegt und bewertet, und aus diesen Informationen…
Die Europäische Chemikalienagentur hat in ihrer Empfehlung vom 17. Dezember 2010 unterschiedliche Zeitpunkte für das Eintreffen der letzten Anträge für die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.