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Diese Stoffe wurden nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als für die Aufnahme infrage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Kandidatenliste aufgenommen. Außerdem sind sie laut den Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden: die „Agentur“) vom 10. November 2016 und vom 5. Februar 2018 gemäß Artikel 58 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 prioritär in Anhang XIV der Verordnung aufzunehmen. Zudem gingen bei der Kommission die Antworten von Interessenträgern auf eine Anfrage nach Informationen über die möglichen wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen (Kosten und Nutzen) ein, die mit einer Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verbunden wären, wie sie von der Agentur in ihren Empfehlungsentwürfen vorgeschlagen wurden.
Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme infrage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Liste…
Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme in Frage kommende Stoffe ermittelt und in die entsprechende Liste…
Nach Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden diese Stoffe als für die Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommende Stoffe ermittelt und in die…
Die vorstehenden Stoffe sind laut Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur vom 1. Juni 2009 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorrangig…
Die vorstehenden Stoffe sind laut Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur vom 17. Dezember 2010 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006…
Nach dem in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i genannten Ablauftermin für einen in Anhang XIV aufgeführten Stoff muss die Europäische Chemikalienagentur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.