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Bezüglich der Anwendung von Dimethomorph bei Blumenkohlen befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben nur zur Festlegung eines neuen RHG für Broccoli ausreichen. Bezüglich der Anwendung von Indoxacarb bei Endivien und Sojabohnen lassen die vorgelegten Angaben keine Notwendigkeit erkennen, die bestehenden RHG zu ändern. Bezüglich Chicorée reichen die vorgelegten Angaben nicht aus, um einen neuen RHG festzusetzen. Bezüglich der Anwendung von Pyraclostrobin bei Zuckermais reichen die vorgelegten Angaben nicht aus, um einen neuen RHG festzusetzen.
Bezüglich der Anwendung von Ametoctradin bei Frühlingszwiebeln befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben…
Bezüglich Indoxacarb wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Erdbeeren, Himbeeren, Chinakohl, Feldsalat/Vogerlsalat, Endivien, Chicorée, Bohnen mit…
Bezüglich Fluopicolid befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die Angaben zur Anwendung bei Zwiebeln nicht ausreichen, um einen…
Bezüglich Dimethomorph brauchen die RHG für die Anwendung bei Kresse und Barbarakraut nicht geändert zu werden, da die in Anhang III Teil A der Verordnung (EG)…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass in Bezug auf die Anwendung von Acequinocyl bei Melonen und Kürbis, die…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass in Bezug auf die Anwendung von Acetamiprid bei Hülsengemüse (Bohnen und Erbsen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.