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Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
"EU-Schiff" ein Fischereifahrzeug, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt und in der Union registriert ist;
"Drittlandschiff" ein Fischereifahrzeug, das die Flagge eines Drittlands führt und in einem Drittland registriert ist;
"EU-Gewässer" die Gewässer unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Gewässer um die in Anhang II des Vertrags aufgeführten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete;
"zulässige Gesamtfangmenge" (TAC) die Menge, die einem Bestand jedes Jahr entnommen und angelandet werden darf;
"Quote" einen der Union, einem Mitgliedstaat oder einem Drittland zugeteilten festen Anteil an der TAC;
"internationale Gewässer" die Gewässer, die außerhalb staatlicher Hoheit oder Gerichtsbarkeit liegen;
"Maschenöffnung" die Maschenöffnung von Fangnetzen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 517/2008 .
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck a) „EU-Schiff“ ein Fischereifahrzeug, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt und in der Europäischen Union…
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck a) „EU-Schiff“ ein Fischereifahrzeug, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt und in der Europäischen Union…
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck a) „EU-Schiff“ ein Fischereifahrzeug, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt und in der Europäischen…
"EU-Gewässer" die Gewässer unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Gewässer um die in Anhang II des Vertrags aufgeführten…
Über die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 hinaus bezeichnet im Sinne dieser Verordnung der Ausdruck a) „zulässige…
Über die Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 hinaus bezeichnet im Sinne dieser Verordnung der Ausdruck a) „zulässige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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