Erwägungsgrund 1 32013R0432
Mit der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates werden die in der Resolution 1844 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorgesehenen restriktiven Maßnahmen gegen die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt.