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Hinsichtlich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in bestimmten Lebensmittelkategorien sind Klarstellungen erforderlich. In der Lebensmittelkategorie 13.1.4 „Sonstige Kleinkindnahrung“ sollten die Bedingungen für die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe E 332 „Kaliumcitrate“ und E 338 „Phosphorsäure“ festgehalten werden. In der Lebensmittelkategorie 14.2.6 „Spirituosen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 110/2008“ sollte die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen in Geist gemäß Anhang II.17 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 nicht zugelassen werden. Die Verwendung der Lebensmittelfarbstoffe Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) in bestimmten Spirituosen sollte wieder aufgenommen werden, da sie keine Gesundheitsgefährdung für Kinder darstellt. Es sollte präzisiert werden, dass Zuckerkulör (E 150a-d) in allen Erzeugnissen, die unter die Lebensmittelkategorie 14.2.7.1 „Aromatisierte Weine“ fallen, verwendet werden kann.
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in Säuglings- und Kleinkindernahrung im Sinne der Richtlinie 89/398/EWG — auch in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge und…
Lebensmittel, die einen oder mehrere der folgenden Lebensmittelfarbstoffe enthalten Angaben Gelborange S (E 110) „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs/der…
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Die Interessengruppen wurden gebeten, Unterlagen über die Verwendung und die Notwendigkeit der Verwendung der im Anhang V der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten…
Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der…
Die in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Farbstoffe können in bestimmten alkoholischen Getränken verwendet werden, wie etwa aromatisiertem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.