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Die Wirksamkeit der Regeln über die Unabhängigkeit und über die Verhütung von Interessenkonflikten, denen zufolge Ratingagenturen nicht über einen langen Zeitraum hinweg Ratings für denselben Emittenten abgeben, würde möglicherweise abgeschwächt, wenn den Ratingagenturen gestattet würde, bedeutende Anteilseigner oder Mitglieder anderer Ratingagenturen zu werden.
Dass Ratingagenturen als unabhängig wahrgenommen werden, würde besonders dann beeinträchtigt, wenn dieselben Anteilseigner oder Mitglieder in andere, nicht zur…
Die Unabhängigkeit einer Ratingagentur gegenüber einem bewerteten Unternehmen wird auch von möglichen Interessenkonflikten eines ihrer bedeutenden Anteilseigner…
In der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 war bereits eine erste Serie von Maßnahmen zur Lösung des Problems der Unabhängigkeit und Integrität von Ratingagenturen…
Um eine praktikable Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorgesehenen Regeln über Unabhängigkeit und Verhütung von Interessenkonflikten…
Die Bestimmungen in dieser Verordnung über Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Struktur der Anteilseigner sollten gleichermaßen für unmittelbare und…
Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.