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Es sollte dafür gesorgt werden, dass durch Änderungen der Ratingmethoden diese nicht an Strenge verlieren. Zu diesem Zweck sollten Emittenten, Anleger und andere interessierte Kreise Gelegenheit haben, sich zu beabsichtigten Änderungen der Ratingmethoden zu äußern. Dadurch können sie die Gründe für die Einführung neuer Methoden und für die betreffende Änderung besser verstehen. Stellungnahmen von Emittenten und Anlegern zu Entwürfen neuer Methoden können den Ratingagenturen wertvolle Beiträge für die Methodenfestlegung liefern. Auch die ESMA sollte über geplante Änderungen unterrichtet werden. Obwohl der ESMA durch die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 die Befugnis übertragen wird zu überprüfen, dass die von den Ratingagenturen verwendeten Methoden streng, systematisch und beständig sind und einer Validierung unterliegen, die auf historischen Erfahrungswerten, insbesondere Rückvergleichen, beruht, sollte dies nicht die Befugnis umfassen, die die Angemessenheit der vorgeschlagenen Methode oder den Inhalt der nach Anwendung der Methoden abgegebenen Ratings zu beurteilen. Die Ratingmethoden sollten gegebenenfalls den mit Umweltrisiken verbundenen Finanzrisiken Rechnung tragen.
sich davon vergewissern, dass die Ratingagenturen über Verfahren verfügen, durch die sie die Ergebnisse der Rückvergleiche bei ihren Ratingmethoden…
Im Bereich der Ratingagenturen sollte die ESMA der Kommission Entwürfe technischer Regulierungsstandards für die Angaben, die Ratingagenturen in ihrem Antrag…
Ratingagenturen sollten geeignete Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der von der Ratingagentur verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Annahmen…
Die Ratingagenturen sollten gewährleisten, dass die zur Bestimmung der Ratings verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Ratingannahmen, wie z. B.…
Im Falle eines Verstoßes einer Ratingagentur gegen die Bestimmungen sollte die ESMA befugt sein, eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie —…
Änderungen an Ratings werden nach den von der Ratingagentur veröffentlichten Ratingmethoden bekannt gegeben.“ b) In Absatz 5 wird folgender Unterabsatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.