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In den derzeitigen Regeln ist vorgesehen, dass die Ratings dem bewerteten Unternehmen 12 Stunden vor Veröffentlichung mitgeteilt werden. Damit eine solche Mitteilung nicht außerhalb der Arbeitszeiten erfolgt und das bewertete Unternehmen genügend Zeit hat, die Korrektheit der dem Rating zugrunde liegenden Daten zu prüfen, sollte das bewertete Unternehmen einen vollen Arbeitstag vor Veröffentlichung des Ratings oder eines Ratingausblicks informiert werden. Das bewertete Unternehmen sollte ein beschränktes und eindeutiges Verzeichnis der Personen aufstellen, die befugt sind, eine solche Mitteilung in Empfang zu nehmen.
Bis zur Offenlegung der Ratings, Ratingausblicke und diesbezüglichen Informationen gegenüber der Öffentlichkeit gelten diese Ausblicke und Informationen als…
Mit Blick auf die Besonderheiten von Länderratings und zur Verringerung des Volatilitätsrisikos ist es angemessen und verhältnismäßig, den Ratingagenturen…
Ratingagenturen sollten geeignete Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der von der Ratingagentur verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Annahmen…
Um festzustellen, wann eine Information als rechtzeitig vor einem in dieser Richtlinie genannten Zeitpunkt erteilt gilt, sollte eine Wertpapierfirma unter…
Ratingagenturen sollten Informationen zu den Methoden, Modellen und grundlegenden Annahmen, die sie bei ihren Ratings verwenden, offenlegen. Die offengelegten…
Um die Qualität ihrer Ratings zu gewährleisten, sollte eine Ratingagentur durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Informationen, auf die sie sich bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.