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Mit Blick auf die Besonderheiten von Länderratings und zur Verringerung des Volatilitätsrisikos ist es angemessen und verhältnismäßig, den Ratingagenturen vorzuschreiben, diese Ratings erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der Union zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist es auch angemessen und verhältnismäßig zu verlangen, dass Ratingagenturen Ende Dezember einen Zeitplan für die kommenden 12 Monate veröffentlichen, in dem die Veröffentlichungszeitpunkte von Länderratings und gegebenenfalls die Veröffentlichungszeitpunkte der damit verbundenen Ratingausblicke aufgeführt werden. Die Zeitpunkte für die Veröffentlichungen sollten stets auf einen Freitag gelegt werden. Nur für nicht angeforderte Länderratings sollte die Anzahl der Veröffentlichungen im Zeitplan auf zwei bis drei beschränkt werden. Wenn es jedoch zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, sollten Ratingagenturen die Möglichkeit haben, von ihren mitgeteilten Zeitplänen abzuweichen, solange sie die Abweichung genau begründen. Eine solche Abweichung sollte aber nicht routinemäßig erfolgen.
Unter Berücksichtigung von Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 2 und gemäß Anhang I Abschnitt D Teil III Nummer 3 veröffentlichen Ratingagenturen auf ihrer Website…
Eine Ratingagentur überwacht die Ratings und überprüft ihre Ratings und Methoden laufend, mindestens jedoch einmal pro Jahr, insbesondere dann, wenn wesentliche…
Unter Berücksichtigung von Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 2 und gemäß Anhang I Abschnitt D Teil III Nummer 3 veröffentlichen Ratingagenturen auf ihrer Website…
In den derzeitigen Regeln ist vorgesehen, dass die Ratings dem bewerteten Unternehmen 12 Stunden vor Veröffentlichung mitgeteilt werden. Damit eine solche…
Aus Gründen der Transparenz sollten Ratingagenturen bei der Veröffentlichung ihrer Länderratings, in den dazugehörigen Pressemitteilungen oder Berichten die…
Als ein Beitrag zur Abgabe aktueller und glaubwürdiger Länderratings und zur Erleichterung des Verständnisses der Nutzer sollten diese Ratings regelmäßig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.