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Aus Gründen der Transparenz sollten Ratingagenturen bei der Veröffentlichung ihrer Länderratings, in den dazugehörigen Pressemitteilungen oder Berichten die wesentlichen Faktoren erläutern, die den Ratings zugrunde liegen. Die Transparenz bei Länderratings sollte aber nicht zu Vorgaben in Bezug auf die Richtung der nationalen Politik (etwa in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung oder in sonstigen Politikbereichen) führen. Daraus folgt, dass die jeweilige Politik zwar von der Ratingagentur als Faktor für die Bewertung der Bonität eines öffentlichen Emittenten oder der von diesem begebenen Finanzinstrumente berücksichtigt und zur Erläuterung der Hauptgründe eines Länderratings verwendet werden darf, es den Ratingagenturen aber nicht gestattet sein sollte, öffentlichen Emittenten unmittelbare oder ausdrückliche Vorgaben oder Empfehlungen in Bezug auf eine bestimmte Politik zu machen. Ratingagenturen sollten davon Abstand nehmen, unmittelbare oder ausdrückliche Empfehlungen zur Politik staatlicher Akteure abzugeben.
Als ein Beitrag zur Abgabe aktueller und glaubwürdiger Länderratings und zur Erleichterung des Verständnisses der Nutzer sollten diese Ratings regelmäßig…
Ratingagenturen sollten Informationen zu den Methoden, Modellen und grundlegenden Annahmen, die sie bei ihren Ratings verwenden, offenlegen. Die offengelegten…
Die Transparenz der Informationen, die der Emittent eines Finanzinstruments, für das ein Rating abgegeben wird, der Ratingagentur gewährt, könnte einen großen…
Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu…
Ratingagenturen sollten geeignete Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der von der Ratingagentur verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Annahmen…
Mit Blick auf die Besonderheiten von Länderratings und um die Gefahr von Ansteckungseffekten innerhalb der Union zu bannen, sollte es untersagt sein, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.