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Die Mitgliedstaaten sollten die Euro-Gruppe und die Kommission im Voraus über ihre Planung für die Emission von Schuldtiteln unterrichten, um ihre Schuldenaufnahme besser zu koordinieren.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und die Euro-Gruppe im Voraus und rechtzeitig über ihre Pläne bezüglich der Emission von Schuldtiteln.
Für eine unverzügliche und regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) über die von ihnen geplanten und die tatsächlichen…
Um die Ausarbeitung der für die Haushaltsplanung herangezogenen Prognosen zu erleichtern und die Unterschiede zwischen den Prognosen der Kommission und denen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie unterrichten, damit sie deren Wirkung bewerten kann.
Die Auswirkungen der Haushaltspolitik von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treffen die anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in…
Damit öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber die Anforderungen dieser Richtlinie leichter umsetzen können, sollte die Kommission sicherstellen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.