Erwägungsgrund 1 32013R0049
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 wurden als Reaktion auf die gewaltsame Repression seitens der Sicherheitskräfte gegenüber politischen Demonstranten am 28. September 2009 in Conakry im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP des Rates, der später durch den Beschluss 2010/638/GASP des Rates aufgehoben und ersetzt wurde, bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea eingeführt.