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Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass in Bezug auf die Anwendung von Acetamiprid bei Hülsengemüse (Bohnen und Erbsen (mit Hülsen)) und Hülsenfrüchten (Bohnen und Erbsen) die Zahl der Tests unzureichend ist, um neue RHG für die nordeuropäischen Mitgliedstaaten festzulegen. In Bezug auf die Anwendung von Fenpyrazamin bei Aprikosen und die Anwendung von Quizalofop-P bei Sojabohnen kam sie zu dem Schluss, dass die vorgelegten Angaben nicht ausreichen, um einen neuen RHG festzulegen. In Bezug auf die Anwendung von Fenpyrazamin bei Erdbeeren befand die Behörde, dass die vorgelegten Angaben nicht ausreichen, um einen neuen RHG für die Anwendung im Freien festzulegen.
Bezüglich der Anwendung von Ametoctradin bei Frühlingszwiebeln befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben…
Bezüglich Fluopicolid befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die Angaben zur Anwendung bei Zwiebeln nicht ausreichen, um einen…
Die Behörde befand in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen, dass die Angaben zur Verwendung von Acetamiprid bei Melonen und Erbsen mit und ohne Hülsen…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass als RHG hinsichtlich der Verwendung von Bentazon auf Erbsen mit und ohne Hülsen…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass in Bezug auf die Anwendung von Acequinocyl bei Melonen und Kürbis, die…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Acetamiprid für die Anwendung bei Portulak, Hülsengemüse und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.