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In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln sind die Analysemethoden zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln beschrieben. Die derzeit einzige validierte Methode zum Nachweis tierischer Proteine in Futtermitteln basiert auf der Mikroskopie; mit ihr lässt sich bestimmen, ob Bestandteile von Landtieren oder von Fischen stammen, nicht aber mit ausreichender Genauigkeit, in welcher Menge tierische Bestandteile in Futtermitteln vorhanden sind. Für diesen Zweck sollte sie daher nicht eingesetzt werden.
Die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Analysemethode zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen…
Die Analyse für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln erfolgt nach den Methoden, die in Anhang III (Analysemethoden zur Untersuchung der Zusammensetzung…
Die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Analysemethode zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen…
Das EU-Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln hat eine neue Methode für den Nachweis tierischer Bestandteile entwickelt, die auf der…
Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material, das genetisch veränderte…
In der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.