Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Analysemethode zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln sieht vor, dass die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, sofern sie zur amtlichen Kontrolle des Vorhandenseins, der Ermittlung oder Schätzung der Menge an Bestandteilen tierischen Ursprungs in Futtermitteln durchgeführt wird, in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie vorzunehmen ist. Leistungstests der Laboratorien, die gemäß der genannten Richtlinie vom Institut für Referenzmaterialien und -messungen der Kommission (IRMM-JRC) durchgeführt wurden, haben ergeben, dass sich die Leistungsfähigkeit der Laboratorien beim Nachweis kleiner Mengen an Säugetierproteinen in Futtermitteln deutlich verbessert hat.
Die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Analysemethode zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen…
Deshalb überprüfte das Gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für tierische Eiweiße in Futtermitteln (CRA-W) im Rahmen seines Jahresarbeitsprogramms…
Die vom GRL geprüften und validierten Feststellungs- und Identifizierungsmethoden sowie die Kontrollproben haben die Anforderungen zu erfüllen, die in der…
Durch Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 bzw. Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit der Richtlinie 98/53/EG der Kommission vom 16. Juli 1998 zur Festlegung von Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle bestimmter…
Es hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/74/EWG, durchgeführt durch die Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.