Gesetze
Gesetz wird geladen …
Entwickelt wurden neue Druckverfahren, bei denen unter Einsatz eines CO2-Lasers Informationen auf die Oberfläche von frischem Obst geätzt werden. Infolge der direkten Depigmentierung durch einen Laserstrahl bilden manche Nahrungsmittel an ihrer Oberfläche erkennbare Zeichen aus, andere wiederum nicht. Es ist daher technologisch notwendig, Eisenoxide und -hydroxide (E 172) als Kontrastverstärker, Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) als Überzugsmittel und Polysorbaten (E 432-436) als Emulgatoren in der Kontrastverstärkerzubereitung zu verwenden, damit der Kontrast verbessert wird und bestimmte Früchte dauerhaft gekennzeichnet werden können. Eisenoxide und -hydroxide (E 172) bewirken, dass sich die gekennzeichneten Bereiche ausreichend von der übrigen Oberfläche der Früchte abheben, während Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) diese Bereiche mit einer dünnen Schutzschicht überzieht und Polysorbate (E 432-436) dafür sorgen, dass die Zubereitung des Lebensmittelzusatzstoffs einheitlich auf den gekennzeichneten Stellen der Lebensmittel aufgetragen wird.
Forschung und Entwicklung haben gezeigt, dass Eisenoxide und -hydroxide (E 172), die auf die Oberfläche von Obst oder Gemüse aufgebracht werden, das an…
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Eisenoxiden und -hydroxiden (E 172) als Kontrastverstärker, von Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) als…
Eisenoxide und -hydroxide (E 172), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464) und Polysorbate (E 432-436) sind in kleinen Mengen und nur auf der Oberfläche von Obst…
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird die folgende Zeile 27 angefügt: „27. „Kontrastverstärker“ sind Stoffe, die nach…
Mit den derzeit zum Bedrucken von Süßwaren mit hartem Überzug verfügbaren Lebensmittelfarbzubereitungen ist es nicht möglich, Texte, Logos und Bilder von guter…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.