Erwägungsgrund 3 32013R0518
Angesichts des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, der insbesondere um die Prüfung von Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Erteilung und gegenseitige Anerkennung solcher Zulassungen in der Europäischen Union zu erleichtern, die Mitgliedstaaten in Zonen mit vergleichbaren landwirtschaftlichen, pflanzengesundheitlichen und ökologischen Bedingungen (einschließlich der klimatischen Bedingungen) unterteilt, geändert werden. Kroatien sollte in die Liste der in die Südzone eingeordneten Mitgliedstaaten aufgenommen werden, da die landwirtschaftlichen, pflanzengesundheitlichen und ökologischen Bedingungen in Kroatien denen in Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Malta und Portugal vergleichbar sind.