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Bezüglich der gesundheitsbezogenen Angabe zur positiven Wirkung von Kohlenhydraten äußerten einige Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich ihrer Zulassung, da sie die Angabe für potenziell verwirrend für den Verbraucher halten, insbesondere angesichts nationaler Ernährungsempfehlungen, den Zuckerkonsum zu reduzieren. In der Erwägung, dass für diese spezifische Angabe einander widersprechende Ziele in Einklang gebracht werden müssen, hält die Kommission eine weitere Analyse im Hinblick auf die Verwendungsbedingungen für diese Angabe für erforderlich. Daher sollte eine Entscheidung über die Angabe zu Kohlenhydraten erst nach Abschluss dieser Analyse getroffen werden.
Mehrere Mitgliedstaaten äußerten jedoch Bedenken dahingehend, dass durch eine solche Zulassung mit der genannten Verwendungsbedingung der Verzehr von…
Bezüglich der gesundheitsbezogenen Angaben zur Wirkung von Koffein äußerten Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Koffeinaufnahme bei…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben geprüft, ob die gesundheitsbezogene Angabe, die diese Schlussfolgerungen widerspiegelt, unter den vorgeschlagenen…
Am 22. Juli 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Antwort der Behörde, worin diese klarstellt, dass die beobachtete Wirkung nicht allein dem…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.