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Am 29. November 2010 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dieser Mitteilung an. Darin wird anerkannt, welche grundlegende Bedeutung das Verbot der Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein in Futtermitteln für Nutztiere hat, um zu verhindern, dass BSE über die Futtermittelkette verbreitet wird, und dass ihm somit die Schlüsselrolle beim Rückgang der Inzidenz dieser Krankheit in der Rinderpopulation zukommt. Außerdem hält der Rat es für eine etwaige erneute Zulassung der Verwendung von aus Nicht-Wiederkäuern gewonnenem verarbeitetem tierischem Protein in Futtermitteln für andere Nicht-Wiederkäuer für eine Grundvoraussetzung, dass wirksame und validierte Tests verfügbar sind, mit denen die aus verschiedenen Tierarten gewonnenen verarbeiteten tierischen Proteine voneinander unterschieden werden können, und dass die Risiken, die sich bei einer Lockerung der Regelung für die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben könnten, sorgfältig analysiert werden.
Mitgliedstaaten oder Gebiete von Mitgliedstaaten mit einem unbestimmten BSE-Risiko dürfen kein Tierfutter ausführen oder lagern, das für landwirtschaftliche…
In seiner Stellungnahme vom 17. September 1999 zum Verbot der Rückführung innerhalb ein und derselben Spezies und erneut in seiner Stellungnahme vom 27. und 28.…
Die folgenden Erwägungsgründe werden eingefügt: „(11a) In der Entschließung vom 28. Oktober 2004 hat das Europäische Parlament seine Besorgnis im Hinblick auf…
Die genannte Mitteilung betrifft unter anderem die Überprüfung der geltenden Bestimmungen über das Verfütterungsverbot in den EU-Vorschriften. Auf Grundlage…
Mit der genannten Verordnung wird die Verwendung bestimmter tierischer Proteine zur Fütterung von Nutztieren verboten, weil solche Proteine entweder…
Am 9. Dezember 2010 nahm das BIOHAZ-Gremium der EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zur Überarbeitung der quantitativen Risikobewertung des von verarbeiteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.