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In seiner Stellungnahme vom 17. September 1999 zum Verbot der Rückführung innerhalb ein und derselben Spezies und erneut in seiner Stellungnahme vom 27. und 28. November 2000 zur wissenschaftlichen Begründung des Verbots der Verwendung tierischen Proteins in Futtermitteln für Nutztiere jeder Art wies der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss darauf hin, dass es keinen Beweis für ein natürliches Vorkommen von TSE bei zur Erzeugung von Nahrungsmitteln gehaltenen Nichtwiederkäuern, wie zum Beispiel Schweine und Geflügel, gibt. Da Kontrollen des Verbots tierischer Proteine außerdem auf dem Nachweis von Knochen und Muskelfasern in Futtermitteln beruhen, sollten aus Nichtwiederkäuern gewonnene Blutprodukte und hydrolysierte Proteine die Kontrolle auf das Vorhandensein möglicher TSE-infizierter Proteine nicht gefährden. Deshalb sollten die Beschränkungen der Verfütterung von aus Nichtwiederkäuern gewonnenen Blutprodukten und hydrolysierten Proteinen an Nutztiere gelockert werden.
Mitgliedstaaten oder Gebiete von Mitgliedstaaten mit einem unbestimmten BSE-Risiko dürfen kein Tierfutter ausführen oder lagern, das für landwirtschaftliche…
Der folgende Erwägungsgrund wird eingefügt: „(8a) Die Verfütterung von bestimmten von Nichtwiederkäuern stammenden verarbeiteten tierischen Proteinen an…
Mit der genannten Verordnung wird die Verwendung bestimmter tierischer Proteine zur Fütterung von Nutztieren verboten, weil solche Proteine entweder…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Bestimmungen über die Verfütterung von aus Tieren gewonnenen Proteinen festgelegt, mit denen die Übertragung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Wegen des hohen Risikos für die menschliche Gesundheit sollten tierische Nebenprodukte, von denen ein Risiko transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.