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Anlagen in synthetische Unternehmensanleihen ( Credit Linked Notes ), die von dem kreditgebenden Institut ausgegeben werden, können zwecks Berechnung der Auswirkungen der Kreditrisikominderung gemäß diesem Unterabschnitt wie Barsicherheiten behandelt werden, wenn der in die synthetische Unternehmensanleihe eingebettete Kreditausfallswap als Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden kann. Um festzustellen, ob der in die synthetische Unternehmensanleihe eingebettete Kreditausfallswap als Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden kann, darf das Institut die Voraussetzung des Artikels 194 Absatz 6 Buchstabe c als erfüllt betrachten.
die Absicherung erfüllt die Anforderungen des Artikels 213, 215 bzw. 216;
synthetische Unternehmensanleihen ( Credit Linked Notes ), soweit diese mit Barmitteln unterlegt sind.
Eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:
Die Absicherung ist unmittelbar;
eine auf eine einzelne Referenzeinheit bezogene synthetische Unternehmensanleihe (Einzeladressen-Credit Linked Note) schafft eine Kaufposition in Bezug auf das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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