Erwägungsgrund 1 32021R0557
Menschen, Unternehmen, Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sind von der COVID-19-Krise schwer getroffen. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ betont, dass Liquidität und der Zugang zu Finanzmitteln in den kommenden Monaten eine anhaltende Herausforderung darstellen werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Erholung von dem durch die COVID-19-Pandemie verursachten schweren wirtschaftlichen Schock durch gezielte Änderungen der bestehenden Finanzmarktvorschriften zu unterstützen.