Art. 327 Abs. 1 CRRBerechnung der Nettoposition
Der absolute Wert des Überschusses der Kauf-(Verkaufs-)positionen des Instituts über seine Verkaufs-(Kauf-)positionen in den gleichen Aktien, Schuldtiteln und…
Art. 335 CRRObergrenze der Eigenmittelanforderung für eine Nettoposition
Das Institut kann die Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko einer Nettoposition in einem Schuldtitel auf den höchstmöglichen Verlust aus dem…
Art. 336 Abs. 1 CRREigenmittelanforderung für Schuldtitel, die keine Verbriefungspositionen darstellen
Das Institut ordnet seine gemäß Artikel 327 berechneten Nettopositionen im Handelsbuch, die aus Instrumenten resultieren, die keine Verbriefungspositionen sind,…
Art. 326 CRREigenmittelanforderungen für das Positionsrisiko
Die Eigenmittelanforderungen des Instituts für das Positionsrisiko entsprechen der Summe der Eigenmittelanforderungen für das allgemeine und das spezifische…
Art. 325 Abs. 2 Buchst. a Buchst. i CRRAnsätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko
1,3 für das allgemeine und das spezifische Risiko von Positionen in Schuldtiteln, ausgenommen Verbriefungsinstrumente nach Artikel 337;