Art. 1 Nr. 8 32021R0558VERORDNUNG (EU) 2021/558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der folgende Artikel wird eingefügt: Bestandsschutz für vorrangige Verbriefungspositionen Abweichend von Artikel 270 darf ein Originator die risikogewichteten…
Art. 2 32017R2401VERORDNUNG (EU) 2017/2401 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
Für Verbriefungen, für die die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2019 emittiert wurden, wenden die Institute bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin die Bestimmungen…
Art. 465 Abs. 13 Buchst. a CRRÜbergangsbestimmungen für die Eigenmitteluntergrenze
p = 0,25 für eine Verbriefungsposition, auf die Artikel 262 Anwendung findet;
Art. 1 Nr. 9 Buchst. b 32017R2401VERORDNUNG (EU) 2017/2401 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
die Position erfüllt die Voraussetzungen, um als vorrangige Verbriefungsposition gelten zu können;
Art. 43 Abs. 6 32017R2402Auf Verbriefungen, für die die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2019 emittiert wurden, wenden Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz…