Erwägungsgrund 1 32021R0558
Menschen, Unternehmen, Gesundheitssysteme und Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten wurden von der COVID-19-Krise schwer getroffen. In ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ hat die Kommission betont, dass Liquidität und der Zugang zu Finanzmitteln in den kommenden Monaten weiterhin eine Herausforderung darstellen werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Erholung von dem durch die COVID-19-Pandemie verursachten schweren wirtschaftlichen Schock durch gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzmarktvorschriften zu unterstützen.