Art. 1 Nr. 136 32019R0876Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 504a Positionen in Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Bis zum 28. Juni 2022 legt die EBA der…
Art. 495b Abs. 4 CRRÜbergangsbestimmungen für Spezialfinanzierungsrisikopositionen
Die EBA erstellt einen Bericht, in dem Folgendes analysiert wird: Die EBA legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bis zum 31. Dezember 2030…
Art. 1 Nr. 164 Buchst. b 32024R1623VERORDNUNG (EU) 2024/1623 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Absätze werden angefügt: „(6) Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Kriterien festgelegt werden, die die…
Art. 132 Abs. 1 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht auf der Grundlage der internationalen Entwicklungen…
Art. 270 Abs. 3 CRRVorrangige Positionen bei STS-Bilanzverbriefungen
Die EBA übermittelt der Kommission bis zum 10. April 2023 einen Bericht über ihre Erkenntnisse.