Erwägungsgrund 1 32019R0876
Im Zuge der Finanzkrise, die 2007-2008 ihren Anfang nahm, hat die Union eine grundlegende Reform des Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen durchgeführt, mit der die Widerstandsfähigkeit der im Finanzsektor tätigen Institute gestärkt werden soll. Die Reform stützte sich weitgehend auf die internationalen Standards, die 2010 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) vereinbart wurden und die als der Basel-III-Rahmen bekannt sind. Zu den zahlreichen Maßnahmen des Reformpakets zählten die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, mit denen strengere Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Institute) eingeführt wurden.