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Die Posten des zusätzlichen Kernkapitals bestehen aus: Die unter Buchstabe a genannten Instrumente gelten nicht als Posten des harten Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals.
Kapitalinstrumenten, die die Voraussetzungen von Artikel 52 Absatz 1 erfüllen;
dem mit den Instrumenten gemäß Buchstabe a verbundenen Agio.
Das zusätzliche Kernkapital eines Instituts besteht aus den Posten des zusätzlichen Kernkapitals nach Abzug der in Artikel 56 genannten Posten und nach…
Posten des Ergänzungskapitals bestehen aus: Die unter Buchstabe a genannten Posten gelten nicht als Posten des harten Kernkapitals oder des zusätzlichen…
das mit den Instrumenten nach Buchstabe a verbundene Agio,
den Betrag der gemäß Artikel 66 von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der die Posten des Ergänzungskapitals des Instituts…
die Kauf- und Verkaufspositionen beziehen sich auf dieselben zugrunde liegenden Indizes,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.