Art. 52 Abs. 1 Buchst. e Buchst. i CRRInstrumente des zusätzlichen Kernkapitals
das Institut oder seine Tochterunternehmen,
Art. 51 CRRPosten des zusätzlichen Kernkapitals
Die Posten des zusätzlichen Kernkapitals bestehen aus: Die unter Buchstabe a genannten Instrumente gelten nicht als Posten des harten Kernkapitals oder des…
Art. 25 CRRKernkapital
Das Kernkapital eines Instituts besteht aus der Summe des harten Kernkapitals und des zusätzlichen Kernkapitals.
Art. 60 Abs. 5 CRRAbzug von Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält
Institute ermitteln den Betrag jeden Instruments des zusätzlichen Kernkapitals, das gemäß Absatz 4 ein Risikogewicht erhält, durch Multiplikation des Betrags…
Art. 71 CRRErgänzungskapital
Das Ergänzungskapital eines Instituts besteht aus den Posten des Ergänzungskapitals nach den Abzügen gemäß Artikel 66 und nach Anwendung des Artikels 79.