Art. 1 Nr. 2 Buchst. f 32024L1619RICHTLINIE (EU) 2024/1619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgende Nummer wird eingefügt: „47a. ‚anrechenbare Eigenmittel‘ anrechenbare Eigenmittel im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr.…
Art. 4 Abs. 1 Nr. 71 CRRBegriffsbestimmungen
anrechenbare Eigenmittel folgende Komponenten:
Art. 3 Abs. 1 Nr. 47a 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
"anrechenbare Eigenmittel" anrechenbare Eigenmittel im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Art. 465 Abs. 11 CRRÜbergangsbestimmungen für die Eigenmitteluntergrenze
Die EBA überwacht die Nutzung der in Absatz 5 festgelegten Übergangsbehandlung und legt der Kommission bis zum 31. Dezember 2028 über ihre Erkenntnisse im…
§ 19 Abs. 5 PrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Der Ansatz von Beträgen nach Artikel 62 Buchstabe c und d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist darzustellen und auf seine Richtigkeit zu beurteilen.