Art. 72 CRREigenmittel
Die Eigenmittel eines Instituts ergeben sich aus der Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital.
Art. 72b Abs. 4 Buchst. a CRRInstrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
es dem Institut nicht gestattet ist, Verbindlichkeiten nach Absatz 3 in die Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten einzubeziehen;
Art. 72e Abs. 5 CRRAbzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Institute und Unternehmen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben b, c und d der Richtlinie 2014/59/EU bringen von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten…
Art. 78a Abs. 3 Buchst. d CRRErlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
die Bedeutung des Ausdrucks im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig .
Art. 72a Abs. 2 Buchst. j CRRPosten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber