Art. 498 CRRAusnahme für Warenhändler
Bis zum 26. Juni 2021 gelten die Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf Eigenmittelanforderungen nicht für Wertpapierfirmen, deren Haupttätigkeit…
Art. 62 Nr. 33 32019R2033VERORDNUNG (EU) 2019/2033 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 498 wird wie folgt geändert „Artikel 498 Ausnahme für Warenhändler Bis zum 26. Juni 2021 gelten die Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf…
Art. 96 Abs. 1 Buchst. b Buchst. i CRREigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Höhe
sie treiben nur Handel für eigene Rechnung,
Art. 356 Abs. 1 Buchst. c CRRErgänzende Warengeschäfte
Die durchschnittliche Eigenmittelanforderung für dieses Risiko übersteigt nicht 5 % der Eigenmittel des Instituts oder 1 Mio. EUR; unter Berücksichtigung der im…
Art. 94 Abs. 4 CRRAusnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
Sind die beiden Bedingungen nach Absatz 1 Buchstaben a und b dieses Artikels — unabhängig von den Verpflichtungen nach den Artikeln 74 und 83 der Richtlinie…