Art. 62 32019R2033
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird wie folgt geändert:
Der Titel erhält folgende Fassung:
In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
Nummer 2 erhält folgende Fassung:
Nummer 3 erhält folgende Fassung:
Nummer 4 wird gestrichen;
Nummer 26 erhält folgende Fassung:
Nummer 29a erhält folgende Fassung:
Nummer 29b erhält folgende Fassung:
Nummer 51 erhält folgende Fassung:
Nummer 60 erhält folgende Fassung:
Nummer 72 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Folgende Nummer wird angefügt:
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
folgender Artikel wird eingefügt in Teil 1 Titel II Kapitel 2 Abschnitt 1:
Artikel 11 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 15, 16 und 17 werden gestrichen.
Artikel 81 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Artikel 82 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Artikel 84 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 85 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 87 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 93 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird gestrichen.
Die Absätze 4, 5 und 6 erhalten folgende Fassung:
Teil 3 Titel I Kapitel 1 Abschnitt 2 (Artikel 95 bis 98) wird am 26. Juni 2026 gestrichen.
Artikel 119 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 162 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Artikel 197 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
In Absatz 4 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:
In Artikel 200 erhält Buchstabe c folgende Fassung:
In Artikel 202 erhält der Eingangsteil folgende Fassung:
Artikel 224 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
In Artikel 227 Absatz 3 wird folgender Buchstabe eingefügt:
Artikel 243 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 382 Absatz 4 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Artikel 388 wird gestrichen.
Artikel 395 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 402 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Buchstabe e erhält folgende Fassung:
Artikel 412 Absatz 4a erhält folgende Fassung:
Artikel 422 Absatz 8 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung:
Artikel 428a Buchstabe d wird gestrichen.
In Artikel 430b wird Absatz 1 wie folgt geändert:
In Artikel 456 Absatz 1 werden die Buchstaben f und g gestrichen.
Artikel 493 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 wird gestrichen.
Artikel 498 wird wie folgt geändert
In Artikel 508 werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.
In Anhang I erhält Absatz 1 Buchstabe d folgende Fassung:
Anhang III wird wie folgt geändert:
Absatz 3 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Absatz 6 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Absatz 7 erhält folgende Fassung:
Absatz 11 erhält folgende Fassung: