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Die Durchführung dieser Verordnung sollte alle drei Jahre ab ihrem Inkrafttreten überprüft werden; gleichzeitig sollte der Inhalt dieser Verordnung im Lichte des dann geltenden Rechtsrahmens, einschließlich der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung, überprüft werden. Die Überprüfung dieser Verordnung sollte — soweit möglich — mit etwaigen künftigen Überprüfungen der Richtlinie 2002/58/EG verknüpft werden.
Diese Verordnung sollte spätestens dreieinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft werden.
Eine Überprüfung dieser Verordnung ist spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorgesehen, und zwei ihrer Bestimmungen sollen bis zum 1. September 2016…
Diese Verordnung sollte gegebenenfalls innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten anhand der gewonnenen Erfahrungen überprüft werden.
Die Bestimmungen dieser Verordnung werden fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft. Sie werden gegebenenfalls auf der Grundlage eines Berichts…
Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollten regelmäßig überprüft werden, wobei die Informationen aus den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.