Erwägungsgrund 26 32013R0630
Von allen künftig in der Union bestätigten BSE-Fällen sollte daher Material in diskriminierenden Tests untersucht werden, um genau zwischen Erregern der klassischen BSE und der atypischen BSE des Typs L und H unterscheiden zu können. Da einige Mitgliedstaaten und Drittländer bereits Einzelheiten zum Phänotyp ihrer jüngsten BSE-Fälle veröffentlicht haben, sollten in Anhang X Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 diskriminierende Tests bei künftig in der Union bestätigten BSE-Fällen verbindlich vorgeschrieben werden.