Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang III Kapitel A Teil I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Überwachung von BSE bei für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rindern. Darin wird auch auf die „Notschlachtung aus besonderem Anlass“ gemäß Artikel 2 Buchstabe n der Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 über die gesundheitlichen Bedingungen für die Gewinnung und das Inverkehrbringen von frischem Fleisch verwiesen. Diese Richtlinie wurde inzwischen mit der Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben. Dies hatte Rechtsunsicherheit zur Folge und führte dazu, dass Tiere, die eigentlich hätten getestet werden sollen, nicht ausreichend getestet wurden. Es gilt daher, im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die Notschlachtung aus besonderem Anlass im Rahmen der Vorschriften für die BSE-Überwachung bei für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rindern klar zu definieren.
Die Untersuchung von Rindern nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1a Satz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erfolgt im Rahmen der…
Anhang III Kapitel A wird wie folgt geändert: a) Teil I Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Überwachung bei Tieren, die für den menschlichen Verzehr…
Anhang III Kapitel A Teil I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Überwachung bei Rindern und beschreibt die Maßnahmen, die im Anschluss…
Die Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang III Kapitel A Abschnitt I wird Nummer 4 durch folgenden Wortlaut…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 schreibt vor, unter welchen Bedingungen Fleisch von Tieren, die außerhalb eines Schlachthofs notgeschlachtet wurden, zum…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wird wie folgt geändert: (1) In Abschnitt III wird folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. Abweichend von Nummer 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.