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Weitere Änderungen betreffen die gemäß Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festzulegenden Höchstgehalte an chemischen Verunreinigungen, die sich beim Herstellungsprozess oder durch Verarbeitungshilfsstoffe ergeben. Besondere Regeln sollten für ehemalige Lebensmittel gelten, z. B. Produktionsüberschüsse, missgestaltete Produkte oder Lebensmittel mit abgelaufenem Verfallsdatum, die gemäß EU-Lebensmittelrecht hergestellt wurden.
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 98/8/EG ist die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I gegebenenfalls an Anforderungen geknüpft, die den…
Die Höchstgehalte sollten kontinuierlich angepasst werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen sowie den Änderungen der…
Bei der Anwendung der im Anhang dieser Verordnung festgelegten Höchstgehalte auf Lebensmittel, die getrocknet, verdünnt oder verarbeitet werden bzw. aus mehr…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden sollten — für die unter Anhang I der genannten Verordnung fallenden Erzeugnisse — die…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden sollen für die unter Anhang I der genannten Verordnung fallenden Erzeugnisse die…
„Ehemalige Lebensmittel“ sind Lebensmittel, ausgenommen wiederverwertbare Reste aus der Speisenzubereitung (Catering-Rückfluss), die in völliger Übereinstimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.