Verordnung (EU) Nr. 680/2013 des Rates vom 15. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2012 sollte daher geändert werden. Da der Beschluss des Gemischten Ausschusses ab dem 20. Februar 2013 gilt, sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 20. Februar 2013 gelten —
Erwägungsgrund 4 32013R0680
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