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In der Union gibt es beinahe fünf Millionen Wohnungen mit mehreren raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, vorhandene Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel in Wohnungen mit raumluftabhängigen Heizgeräten am selben Schornstein durch Brennwertgeräte zu ersetzen. Die Anforderungen in dieser Verordnung ermöglichen es, dass eigens für eine solche Konfiguration ausgelegte Nicht-Brennwertkessel am Markt verbleiben; dadurch sollen den Verbrauchern unangemessene Kosten erspart werden, die Hersteller Zeit erhalten, um Heizkessel mit effizienterer Heiztechnik zu entwickeln, und die Mitgliedstaaten Zeit erhalten, um ihre nationalen Bauvorschriften zu überdenken.
In Öl- und Gasfeuerungsanlagen zur Beheizung von Gebäuden oder Räumen mit Wasser als Wärmeträger, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder durch Austausch des…
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als…
Die Richtlinie 92/42/EWG sollte mit Ausnahme ihres Artikels 7 Absatz 2, ihres Artikels 8 und ihrer Anhänge III bis V aufgehoben und durch die vorliegende…
Es ist nicht angebracht, Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung hinsichtlich des Ausstoßes von Kohlenstoffmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffen…
Ferner sollten in dieser Verordnung neben den rechtlichen bindenden Anforderungen Richtwerte für die besten verfügbaren Technologien ermittelt werden, um…
Diese Verordnung gilt nicht für a) Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.