Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung ≤ 400 kW und von Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen ≤ 2 000 l festgelegt, einschließlich Geräten in Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen gemäß Artikel 2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013.
Diese Verordnung gilt nicht für a) Warmwasserbereiter, die speziell für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt werden; b) Warmwasserbereiter, die mit festen Brennstoffen betrieben werden; c) Warmwasserbereiter, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU des Parlaments und des Rates fallen; d) Kombiheizgeräte im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission ; e) Warmwasserbereiter, die nicht mindestens das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie in Anhang III Tabelle 1 aufweisen; f) Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und/oder Getränke ausgelegt sind; g) für Warmwasserbereiter ausgelegte Wärmeerzeuger und mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Warmwasserbereitergehäuse, die vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische Wärmeerzeuger und identische Warmwasserbereitergehäuse zu ersetzen. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackung muss deutlich angegeben sein, für welchen Warmwasserbereiter es bestimmt ist.
Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Raumheizgeräten…
einen Warmwasserbereiter oder einen Warmwasserspeicher im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der…
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte sich auf Warmwasserbereiter für Trink- und Sanitärwasser beschränken.
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als…
Diese Verordnung gilt nicht für a) Wasserpumpen, die speziell für das Pumpen von sauberem Wasser bei Temperaturen unter – 10 °C oder über 120 °C ausgelegt sind,…
Die Verordnung gilt nicht für a) Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden, b) Geräte mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“, c) kleine Backöfen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.