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Die Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sind in Anhang II aufgeführt.
Die einzelnen Ökodesign-Anforderungen treten nach folgendem Zeitplan in Kraft: a) Ab dem 26. September 2015: i) müssen Warmwasserbereiter die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1.1 Buchstabe a sowie der Nummern 1.2, 1.3, 1.4 und 1.6 erfüllen; ii) müssen Warmwasserspeicher die Anforderungen des Anhangs II Nummer 2.2 erfüllen; b) ab dem 26. September 2017: i) müssen Warmwasserbereiter die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1.1 Buchstabe b erfüllen; ii) müssen Warmwasserspeicher die Anforderungen des Anhangs II Nummer 2.1 erfüllen; c) ab dem 26. September 2018: i) müssen Warmwasserbereiter die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1.1 Buchstabe c erfüllen; ii) müssen Warmwasserbereiter die Anforderungen des Anhangs II Nummer 1.5 Buchstabe a erfüllen.
Die Messungen und Berechnungen zur Überprüfung der Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen werden anhand der in Anhang III und Anhang IV aufgeführten Vorgaben durchgeführt.
Die Ökodesign-Anforderungen an Heizgeräte sind in Anhang II aufgeführt.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Anforderungen gemessen und berechnet.
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt. Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in…
Die Mindesteffizienzanforderungen und die Informationsanforderungen in Bezug auf Wasserkreiselpumpen sind in Anhang II aufgeführt. Die Ökodesign-Anforderungen…
Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang II aufgeführten Methoden gemessen und berechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.