Erwägungsgrund 8 32013R0818
Die Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Lebensmittelzusatzstoff in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis sollte daher zugelassen werden.
Die Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Lebensmittelzusatzstoff in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis sollte daher zugelassen werden.