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VERORDNUNG (EU) Nr. 834/2013 DER KOMMISSION vom 30. August 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acequinocyl, Bixafen, Diazinon, Difenoconazol, Etoxazol, Fenhexamid, Fludioxonil, Isopyrazam, Lambda-Cyhalothrin, Profenofos und Prothioconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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