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Bezüglich Diazinon wurde in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein RHG von 0,3 mg/kg bei Ananas festgelegt, der im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der Kommission vom 21. September 2012 auf 0,1 mg/kg gesenkt wurde. Die Kommission wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass der vor der Änderung geltende RHG von 0,3 mg/kg für Diazinon bei Ananas im Sinne einer Einfuhrtoleranz festgelegt worden war. Da ein hohes Verbraucherschutzniveau gewahrt bleibt, sollte dieser RHG auf 0,3 mg/kg festgelegt werden, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Da die Verordnung (EU) Nr. 899/2012 ab dem 26. April 2013 gilt, sollte der RHG für Diazinon bei Ananas gemäß der vorliegenden Verordnung ab demselben Datum gelten.
Für Metolachlor und S-Metolachlor hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG)…
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde bezüglich der Anwendung von Spiroteramat bei Ananas gestellt. Der…
Es sollten neue Rückstandshöchstgehalte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörde festgelegt werden. Die neuen von der Behörde vorgeschlagenen Werte…
In Bezug auf Bitertanol kam die Behörde in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2012 zu dem Schluss, dass eine akute Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher…
Bezüglich Chlorantraniliprol bei Karotten wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 460/2011 der Kommission ein vorläufiger RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Wenngleich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund mehrerer Datenlücken, die von der Behörde in den Unterlagen zu Diphenylamin festgestellt wurden, keine abschließende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.